BReg: Evaluierungsbericht zum Syndikusgesetz

Die Bundesregierung hat am 21.10.2020 den von der Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz vorgelegten Bericht über die Auswirkungen der durch Art. 1 Nr. 3 und Art. 6 des Gesetzes zur Neuordnung des Rechts der Syndikusanwälte erfolgten Änderungen auf die Zulassungspraxis der Rechtsanwaltskammern und der Patentanwaltskammer sowie auf die Befreiungspraxis in der gesetzlichen Rentenversicherung beschlossen.

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EuGH: Ernsthafte Benutzung einer Marke von ihrem Inhaber – Ferrari

Der EuGH hat mit Urteil 22.10.2020 – verb. Rs. C-720/18 und C-721/18 – entschieden: 1. Art. 12 Abs. 1 und Art. 13 der Richtlinie 2008/95/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Oktober 2008 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Marken sind dahin auszulegen, dass bei einer Marke, die für eine Gruppe von Waren und für deren Einzelteile eingetragen ist, davon auszugehen ist, dass sie für alle zu dieser Gruppe gehörenden Waren und für deren Einzelteile im Sinne von Art. 12 Abs. 1 „ernsthaft benutzt“ worden ist, wenn sie nur für bestimmte Waren …

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EuGH: Kein Widerrufsrecht eines Verbrauchers beim Kauf einer nach seinen Wünschen hergestellten Ware

Der EuGH hat mit Urteil vom 21.9.2020 – C-529/19 – entschieden: Art. 16 Buchst. c der Richtlinie 2011/83/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Oktober 2011 über die Rechte der Verbraucher, zur Abänderung der Richtlinie 93/13/EWG des Rates und der Richtlinie 1999/44/EG des Europäischen Parlaments und des Rates sowie zur Aufhebung der Richtlinie 85/577/EWG des Rates und der Richtlinie 97/7/EG des Europäischen Parlaments und des Rates ist dahin auszulegen, …

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EuGH: Wohnimmobilienkreditvertrag für Verbraucher – Kopplungs-/Bündelungsgeschäfte

Mit Urteil vom 15.10.2020 – C 778/18 – hat der EuGH entschieden: 1. Art. 12 Abs. 2 Buchst. a der Richtlinie 2014/17/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 4. Februar 2014 über Wohnimmobilienkreditverträge für Verbraucher und zur Änderung der Richtlinien 2008/48/EG und 2013/36/EU und der Verordnung (EU) Nr. 1093/2010 ist dahin auszulegen, dass er einer nationalen Regelung entgegensteht, die es einem Kreditgeber erlaubt, einen Kreditnehmer beim Abschluss eines Wohnimmobilienkreditvertrags im Gegenzug für einen individuellen Vorteil zu verpflichten,

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