BB-Kommentar: Eine vertragliche Kaufpreisaufteilung, die innerhalb der Streubreite von 20 % um den Verkehrswert liegt, wäre auch auf Grundlage von § 6f Abs. 3 EStG-RegE maßgebend

Haben Verkäufer und Käufer den Kaufpreis im Grundstückskaufvertrag aufgeteilt, ist diese Aufteilung der Gebäude-Absetzung-für-Abnutzung(-AfA) grundsätzlich zugrunde zu legen. Dies gilt nicht, wenn die vertragliche Kaufpreisaufteilung die realen Wertverhältnisse in grundsätzlicher […]

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