© IMAGO / Chris Emil Janßen Zum Markenschutz des Goldtons des „Lindt-Goldhasen“ Veröffentlicht am 30. Juli 2021 von tm [Bild: IMAGO / Chris Emil Janßen] Nun wissen wir es: Der Goldton des „Lindt-Goldhasen“ genießt Markenschutz. Insbesondere zu Ostern wichtig. Zum Beitrag «Zum Markenschutz des Goldtons des „Lindt-Goldhasen“» Beitrags-Navigation « OLG Zweibrücken: Bloßes Verschweigen der Reimporteigenschaft eines Kfz ist keine arglistige Täuschung durch den VerkäuferUrlaubsentgelt – variable Vergütung | Das Bundesarbeitsgericht »