Der aktualisierte Fachliche Hinweis des Instituts der Wirtschaftsprpüfer (IDW) vom 27.7.2021 gibt einen Überblick über die steuerlichen Maßnahmen zur wirtschaftlichen Entlastung der von der Coronavirus-Krise besonders betroffenen Steuerpflichtigen.
Neben der Aktualisierung der Links zu den Corona-Informationsseiten der Bundes- und Landesbehörden wurden zum Abschluss der Legislaturperiode die in der Vorversion erhaltenen Informationen auf den neuesten Stand gebracht und hinzugekommene steuerliche Hilfsmaßnahmen ergänzt: Der neue Fachliche Hinweis Steuern berücksichtigt nun die bis zum 26.7.2021 verabschiedeten steuerlichen Hilfsmaßnahmen der Bundesregierung und die bis zum vorstehenden Datum veröffentlichten BMF-Schreiben.
Von besonderer praktischer Relevanz dürften – wie bisher – die gewährten Verfahrenserleichterungen für die besonders betroffenen Steuerpflichtigen sein. Zu nennen sind hier v.a.
- die erweiterten Fristverlängerungen zur Abgabe der Steuererklärungen für beratene und nicht beratene Steuerpflichtige (für 2019 und 2020),
- die Verlängerung der Karenzzeit im Rahmen der Verzinsung (für 2019 und 2020),
- die Möglichkeit, im vereinfachten Verfahren Steuervorauszahlungen unbürokratisch anpassen zu lassen.
Der Fachliche Hinweis enthält außerdem erstmals Ausführungen
- zur Auswirkung der Aussetzung der Insolvenzantragspflicht auf die Zulässigkeit von Teilwertabschreibungen auf Forderungen zum Bilanzstichtag,
- zu Auswirkungen eines Insolvenzverfahrens auf die umsatzsteuerliche Organschaft,
- zur Übernahme von Kosten für Covid-19 Tests durch den Arbeitgeber,
- zur Umsatzsteuerbefreiung der Abnahme von Corona-Schnelltests.
- Der Hinweis ist unter www.idw.de abrufbar.
- (IDW Aktuell vom 28.7.2021)