Grundsatz des gleichen Entgelts für Männer und Frauen


Nach einer Pressemitteilung hat der EuGH am 3. Juni 2021 entschieden, dass Art. 157 AEUV in Rechtsstreitigkeiten zwischen Privaten, in denen ein Verstoß gegen den Grundsatz des gleichen Entgelts für Männer und Frauen bei „gleichwertiger Arbeit“ im Sinne der Vorschrift geltend gemacht wird, unmittelbare Wirkung entfaltet.