Cum-Ex: Erster deutscher Banker wegen Cum-Ex zu Haftstrafe verurteilt


Im Zusammenhang mit der strafrechtlichen Bewältigung der Cum-Ex-Sachverhalte berichtet die „Süddeutsche Zeitung“: „Die Töne waren rau geworden im großen Sitzungssaal S 0.11 des Landgerichts Bonn. Es ging zuletzt kaum noch um die Vorwürfe gegen den Angeklagten und den eigentlichen Sachverhalt. Ex-Richter Fischer hatte versucht, die Richter für befangen erklären zu lassen, er warf Brorhilker rechtswidriges Verhalten und illegale Absprachen mit dem Gericht vor und forderte ihre Abberufung. Es waren Mittel der klassischen Konfliktverteidigung, mit denen Verteidiger darauf abzielen, Verfahren in die Länge zu ziehen, Anklagen zu zerpflücken und Richter anzuzählen.“