Die Bundesregierung hat die Einkommensteuerreform auf den Weg gebracht. Ab dem Jahr 2027 sollen die Bürgerinnen und Bürger entlastet werden. Und sozial verträglich soll die Einkommensteuerreform auch noch sein.
Ein Vorhaben, was auf der Agenda unseres Bundesfinanzministers ganz oben steht, ist die Abschaffung des Ehegattensplittings für neue Ehen sowie der Steuerklassen III und V. Nur gut, dass beide Abschaffungsvorschläge es nicht in die aktuelle Einkommensteuerreform geschafft haben. Die Abschaffung der Steuerklassen III und V hatte auch schon Bundesfinanzminister a. D. Christian Lindner auf dem Plan. Umgesetzt hat er seinen Plan nicht, worüber wir froh sein dürfen, und wir wissen auch alle warum. Die Abschaffung des Ehegattensplittings wird uns so erklärt, dass dadurch viel mehr teilzeitbeschäftigte Personen, im Regelfall Frauen, in Vollzeitbeschäftigung gehen würden. Grundsätzlich kann dies schon sein und dann stehen diesem Personenkreis auch mehr finanzielle Mittel für die Altersvorsorge zur Verfügung. Wollen oder können die betroffenen Frauen überhaupt mehr arbeiten? Denken wir nur an die Alleinerziehenden, die Frauen, vielleicht auch Männer, die ihre Kinder gerne selbst erziehen möchten oder die Angehörige zu Hause pflegen, weil es keine passende Pflegeeinrichtung gibt bzw. diese nicht zu finanzieren ist. Diese Personen sind überhaupt nicht in der Lage, eine Vollzeitstelle anzunehmen. Und sind sie nun verheiratet, würde die Abschaffung des Ehegattensplittings sie finanziell hart treffen. Denn durch den Steuervorteil des Ehegattensplittings können sie einen Teil der auftretenden Kosten leichter tragen. Die Abschaffung des Ehegattensplittings würde bei Familien und bei der Pflege Angehöriger zu einer deutlichen finanziellen Mehrbelastung führen und darüber hinaus auch noch verfassungswidrig sein. Denn im Grundgesetz ist der besondere Schutz von Ehe und Familie verbrieft und somit ist das Ehegattensplitting keine Steuervergünstigung. In der aktuellen Rentenreformdebatte will die Partei unseres Bundesfinanzministers nachverhandeln mit dem Argument, die betroffenen Menschen dürfen nicht finanziell mehrbelastet werden. Interessant. Bei der Abschaffung des Ehegattensplittings wird somit niemand mehrbelastet? Das Realsplitting, der in der Schublade liegende Gegenvorschlag unseres Bundesfinanzministers zum Ehegattensplitting überzeugt nur einige wenige. Besser wäre es, sich vom Gedanken der Abschaffung des Ehegattensplittings zu lösen.
Schön, dass durch die Reform der Einkommensteuer das Kindergeld von aktuell 259 Euro pro Kind ab dem Jahr 2027 auf 267,00 Euro und ab dem Jahr 2028 auf 272,00 Euro steigt. Absolut gesehen sind es dann 8,00 Euro mehr pro Kind für 2027 und 5,00 Euro mehr für 2028. Mehr wäre sicherlich besser gewesen. Aber unsere Haushaltslage gibt wahrscheinlich nicht mehr her. Interessant ist aber schon, dass auch der Kinderfreibetrag nach § 32 Abs. 6 EStG ansteigt. Für das Jahr 2027 auf 10 056,00 Euro und für das Jahr 2028 auf 10 236,00 Euro. Warum eigentlich? Der Kinderfreibetrag wirkt sich steuerlich nur bei Besserverdienenden aus. Ist es eigentlich, auch sozial gesehen, noch gerechtfertigt, dass die Kinder von Besserverdienenden finanziell bessergestellt werden dürfen als Kinder von einem Bäckergesellen, Krankenpfleger oder Busfahrer? Wohl kaum. Aber dies trägt unser Bundesfinanzminister mit. Ein Gerechtigkeitscheck wird von seiner Partei gefordert. Die ersatzlose Streichung des Kinderfreibetrages nach § 32 Abs. 6 EStG biete sich hier an und wäre nur der erste Schritt in Richtung einer Gerechtigkeitsdebatte und einer Verschlankung unseres Steuersystems.
Man stelle sich nur einen relativ gutverdienenden Steuerberater, Rechtsanwalt oder Mediziner vor, verheiratet, mit einem zu versteuernden Einkommen in Höhe von 140 000,00 Euro. Sein Steuervorteil durch den Kinderfreibetrag nach § 32 Abs. 6 EStG beträgt für das Jahr 2027 pro Kind ca. 4 200,00 Euro. Das Kindergeld pro Kind beträgt 12 × 267,00 Euro = 3 204,00 Euro. Somit erhält der relativ gutverdienende Steuerberater, Rechtsanwalt oder Mediziner pro Kind ca. 1 000,00 Euro mehr vom Staat. Und bei 2 Kinder sind es schon ca. 2 000,00 Euro. Ist das wirklich in unserer heutigen Gesellschaft noch sozial gerechtfertigt? Darf ein Kind aus Sicht des Staates unterschiedlich stark finanziell bevorzugt werden? Wohl kaum. Und dann wird von einem Gerechtigkeitscheck gesprochen und dieser stammt dann noch von der Partei unseres Bundesfinanzministers.
Es wäre an der Zeit, das Steuersystem zu entrümpeln und sozial ungerechtfertigte Gesetzesvorschriften wie den Freibetrag nach § 32 Abs. 6 EStG ersatzlos zu streichen. Es verwundert schon, dass gerade ein sozialdemokratischer Bundesfinanzminister auf der einen Seite das Ehegattensplitting streichen will, aber auf der anderen Seite eine Gesetzesvorschrift nicht abschafft, die sich nur bei Gutverdienenden auswirkt.
Lieber Herr Bundesfinanzminister, gehen Sie nochmals in sich. Streichen Sie eine sozial ungerechtfertigte Gesetzesvorschrift und verlassen Sie den Weg der Abschaffung des Ehegattensplittings.
Prof. Dr. Jonas Rossmanith, StB, Professur für Unternehmensbesteuerung, nationale und internationale Rechnungslegung an der Hochschule Albstadt-Sigmaringen. Mitglied des Kammervorstandes der Steuerberaterkammer Stuttgart.


