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KG: Schadensersatz bei vorzeitiger Beendigung eines Vertrags über den Betrieb und die Wartung einer Solaranlage

1. Die Vereinbarung einer Laufzeit von 20 Jahren in einem Vertrag über den Betrieb und die Wartung einer Solaranlage dient der Investitions- und Planungssicherheit und führt regelmäßig nicht zu einer unangemessenen Benachteiligung des Auftraggebers (§ 307 Abs. 1 BGB).

2. Zur Schätzung des entgangenen Gewinns bei der vorzeitigen Beendigung eines solchen Vertrags.

KG, Urteil vom 3.9.2026 – 2 U 37/23

(Amtliche Leitsätze)