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EFRAG: Empfehlung zur Überprüfung der Jahreskohorten-Ausnahme nach IFRS 17

-tb- Die European Financial Reporting Advisory Group (EFRAG) hat der Europäischen Kommission empfohlen, die Überprüfung der Jahreskohorten-Ausnahme nach IFRS 17 „Versicherungsverträge“ zu verschieben, bis der IASB den Standard nach dessen Einführung überprüft hat. Die Ausnahme erlaubt EU-Versicherern, für Verträge mit generationenübergreifender Risikoteilung sowie zahlungsstromkongruent gesteuerte Verträge keine Jahreskohorten zu bilden. Die Kommission muss sie bis zum 31.12.2027 überprüfen; der IASB dürfte seine Überprüfung kaum rechtzeitig abschließen. Eine vorherige Änderung oder Streichung der Ausnahme könnte laut EFRAG unnötige Störungen sowie erhebliche Kosten für Versicherer verursachen. Die PM ist unter https://www.efrag.org/en/news-and-calendar/news/efrag-asks-the-european-commission-to-delay-the-ifrs-17-annual-cohort-exemption-review abrufbar.