Arbeitnehmende und Arbeitgeber trennen sich einvernehmlich oder streitig. Das kommt vor. Mit Beendigung des Arbeitsverhältnisses endet die organisatorische Verbindung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer. In der Realität digitaler Berufsprofile ist dies häufig anders: Ehemalige Arbeitnehmer “schmücken” ihre Berufsprofile in sozialen Netzwerken – auf LinkedIn, Xing oder ähnlichen Karrierenetzwerken – nicht selten monatelang oder gar jahrelang mit einem angeblich noch bestehenden Arbeitsverhältnis – und lassen sich mitunter noch zum fünf- oder zehnjährigen “Firmenjubiläum” gratulieren. Vor diesem Hintergrund stellt sich die Frage, welche rechtlichen Möglichkeiten dem Arbeitgeber zur Verfügung stehen, um die Beendigung der virtuellen Unternehmenszugehörigkeit durchzusetzen sowie welche vertraglichen Vorkehrungen einer derartigen Problematik präventiv begegnen können.

