Gemäß Art. 13 Abs. 1 S. 1 und 2 VO (EU) Nr. 537/2014 haben Prüfungsgesellschaften, die gesetzlich vorgeschriebene Abschlussprüfungen bei Unternehmen von öffentlichem Interesse durchführen, jährlich spätestens vier Monate nach Ende des Geschäftsjahres auf ihren Websites einen Transparenzbericht zu veröffentlichen. Zudem veröffentlicht die Wirtschaftsprüferkammer (WPK) eine Übersicht dieser Berichte auf ihrer Website. In Fortsetzung der von Köhler/Ratzinger-Sakel seit 2009 jährlich im Betriebs-Berater veröffentlichten Prüfungsmarktstrukturanalysen (zuletzt BB 2025, 2219 ff.) zeigen die Autorinnen unter Verwendung der Transparenzberichte der Jahre 2024 und 2025 aktuelle Entwicklungen auf dem WP-Markt auf.

