Mit der am 26.4.2026 verabschiedeten DRSC Interpretation 5 (IFRS) “Bilanzierung von ertragsteuerlichen Nebenleistungen nach IFRS” hat das Deutsche Rechnungslegungs Standards Committee e. V. (DRSC) die bisherige DRSC Interpretation 4 (IFRS) zur Bilanzierung ertragsteuerlicher Nebenleistungen neu gefasst. Grund für die Neufassung war die Veröffentlichung von IFRS 18 im Jahr 2024, der IAS 1 ersetzt und u. a. neue Regelungen für die Struktur der Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) vorsieht. Der nachfolgende Beitrag stellt die wesentlichen Änderungen in der Interpretation im Vergleich zu ihrer Vorgängerin dar, zeigt praktische Auswirkungen auf und würdigt die Änderungen kritisch.

