Aufsatz: DRSC Interpretation Nr. 5 zur Bilanzierung von ertragsteuerlichen Nebenleistungen nach IFRS: praxisbezogene Auslegungshilfe ohne maßgebliche Änderungen nach IFRS 18

Mit der am 26.4.2026 verabschiedeten DRSC Interpretation 5 (IFRS) “Bilanzierung von ertragsteuerlichen Nebenleistungen nach IFRS” hat das Deutsche Rechnungslegungs Standards Committee e. V. (DRSC) die bisherige DRSC Interpretation 4 (IFRS) zur Bilanzierung ertragsteuerlicher Nebenleistungen neu gefasst. Grund für die Neufassung war die Veröffentlichung von IFRS 18 im Jahr 2024, der IAS 1 ersetzt und u. a. neue Regelungen für die Struktur der Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) vorsieht. Der nachfolgende Beitrag stellt die wesentlichen Änderungen in der Interpretation im Vergleich zu ihrer Vorgängerin dar, zeigt praktische Auswirkungen auf und würdigt die Änderungen kritisch.

Hold, BB 2026, 2027-2031