Mit der Neufassung der European Sustainability Reporting Standards (ESRS) wird in der europäischen Nachhaltigkeitsberichterstattung erstmals ein ausdrücklich formulierter Fair-Presentation-Grundsatz verankert. Die Nachhaltigkeitserklärung soll danach nicht nur einzelne Angabepflichten erfüllen, sondern insgesamt eine sachgerechte Darstellung der wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen des Unternehmens vermitteln. Der nachfolgende Beitrag untersucht anhand praxisrelevanter Grundfälle, ob die Ausgestaltung des Fair-Presentation-Grundsatzes in den ESRS geeignet ist, Greenwashing zu begrenzen. Darüber hinaus werden Wechselwirkungen mit Berichtserleichterungen und Ausnahmetatbeständen analysiert sowie Grenzen der gesetzlichen Prüfung der Nachhaltigkeitserklärung und Implikationen für die Überwachung durch den Aufsichtsrat aufgezeigt.

