Aufsatz: Zwischen Organstellung und Arbeitnehmereigenschaft: Der Kündigungsschutz abberufener GmbH-Geschäftsführer

GmbH-Geschäftsführer sind als Organ der Gesellschaft in der Regel keine Arbeitnehmer, sondern auf Grundlage eines Dienstvertrags tätig. Geschäftsführer genießen daher grundsätzlich keinen Kündigungsschutz. Wird das Anstellungsverhältnis gekündigt, haben Geschäftsführer – anders als Arbeitnehmer – schlechte Chancen, eine Abfindung zu verhandeln. In der Praxis werden Geschäftsführer zum Ende ihrer Tätigkeit mitunter kreativ, wenn es darum geht zu begründen, dass zwischen ihnen und der Gesellschaft ein Arbeitsverhältnis bestanden habe und sie den allgemeinen Kündigungsschutz des Kündigungsschutzgesetzes genießen.

Hackethal, BB 2026, 1524-1527