„Der Gesetzgeber hat in der Vergangenheit immer Einzelaspekte herausgegriffen, sich aber nie angeschaut, wie das in der Matrix zusammenwirkt.
Mit dem Standortfördergesetz kommen wir zum ersten Mal zu einem kohärenten System – von der Anleger- über die Produktebene bis zur Asset-Ebene.
In der Vergangenheit waren Investitionen in erneuerbare Energien politisch gewollt, aber regulatorisch und steuerlich oft nicht möglich. Genau das ändert sich jetzt.
Die spannende Frage wird sein, wie man Joint Ventures so aufsetzt, dass sie für Investoren über 30 bis 40 Jahre planbar bleiben – und für Städte verlässliche Strukturen schafft.“
Prof. Dr. Michael Stahlschmidt im Gespräch mit Andreas Walter, Rechtsanwalt, Gründer und Partner der Kanzlei Yester & Morrow, über das „Standortfördergesetz, Fondsstrukturen und Investitionen in erneuerbare Energien und Infrastruktur“.


