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BAG: Betriebliche Altersversorgung – Gesamtrentenfortschreibung – Auslegung eines Versorgungsstatuts

BAG, Urteil vom 27. Januar 2026 – 3 AZR 100/25

  1. Die Auslegung eines Versorgungsstatuts in der Form Allgemeiner Geschäftsbedingungen
    kann ergeben, dass die Arbeitgeberin weiterhin dazu verpflichtet ist, Erhöhungen
    der ruhegehaltsfähigen Dienstbezüge in ihrer Besoldungsordnung bei der Berechnung
    der laufenden Versorgungsbezüge zu berücksichtigen (Rn. 23 ff.).
  2. Wenn die Arbeitgeberin selbst den Normenvertrag abgeschlossen oder die Gesamtzusage
    erteilt hat, kann die langjährige Vollzugspraxis im Rahmen der Auslegung (ergänzend)
    Rückschlüsse auf den Regelungsinhalt zulassen. Das gilt insbesondere
    dann, wenn der Regelungswille, der sie belastet und die Arbeitnehmer begünstigt, nur
    unzureichend in der Regelung zum Ausdruck gebracht worden ist (Rn. 30).

(Orientierungssätze)