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BGH: Lohnbuchhalter und die sozialversicherungsrechtliche Einordnung eines Geschäftsführers

Der Lohnbuchhalter darf die sozialversicherungsrechtliche Einordnung eines Geschäftsführers aufgrund einer ohne Beanstandung verlaufenen Betriebsprüfung nur dann als hinreichend geklärt ansehen, wenn auch der Status des Geschäftsführers Gegenstand der Betriebsprüfung war und nach der Betriebsprüfung keine Zweifel offenbleiben, ob die bisherige Einordnung zutreffend war (Fortführung von BGH, Urteil vom 8. Februar 2024 – IX ZR 137/22, BGHZ 239, 324 Rn. 22).

BGH, Urteil vom 15.1.2026 – IX ZR 36/25

(Amtlicher Leitsatz)