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EuGH: Übertragung eines Gesamt- oder Teilvermögens – Vermietung des Betriebsgebäudes vom Übertragenden an den Begünstigten (belgisches Vorabentscheidungsersuchen)

Die Art. 19 und 29 der Richtlinie 2006/112/EG des Rates vom 28. November 2006 über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem sind dahin gehend auszulegen, dass ein Steuerpflichtiger auf der Grundlage der Art. 184 ff. der Richtlinie zur Berichtigung der Vorsteuer im Hinblick auf den Erwerb, die Errichtung, den Umbau oder die Renovierung eines Betriebsgebäudes verpflichtet bleibt, auch wenn das Betriebsgebäude gleichzeitig mit der Übertragung des in ihm ausgeübten steuerpflichtigen Geschäftsbetriebs, die als Übertragung eines Gesamt- oder Teilvermögens im Sinne der Art. 19 und 29 der Richtlinie einzuordnen ist, vom Übertragenden an den Begünstigten, der den Geschäftsbetrieb fortführt, steuerfrei vermietet wird.

GAin Barkan, Schlussanträge vom 15.4.2027 – T-397/25