Die Präsidentin des Bundessozialgerichts Dr. Christine Fuchsloch stellte am 11. Februar 2025 den Jahresbericht des Gerichts vor.
Die Aufgabe des Bundessozialgerichts sei es, grundlegende Maßstäbe für das Verständnis sozialrechtlicher Regelungen zu entwickeln, leitete die Präsidentin das Jahrespressegespräch ein. Dies gelinge nur, wenn das Gericht ausreichend Verfahren erreichten. Insoweit sei es erfreulich, dass mit 2523 Verfahren über alle Verfahrensarten die Eingangszahlen 2024 im Vergleich zu 2023 nicht zurückgegangen seien. Die Zahl der Revisionsverfahren sei sogar leicht angestiegen. Dies bedeute eine echte Trendumkehr im Vergleich zu vorherigen Jahren.
Fragen der sozialen Sicherung seien, so Dr. Fuchsloch, zwar derzeit kein zentrales Wahlkampfthema. Nicht nur angesichts steigender Sozialversicherungsbeiträge machten sich die Bürgerinnen und Bürger aber Gedanken um die Zukunftsfestigkeit der sozialen Sicherung. Deshalb sei ein sachlicher politischer und gesamtgesellschaftlicher Aushandlungsprozess dringend nötig. Er müsse in den Blick nehmen das zahlenmäßige Verhältnis zwischen Jüngeren und Älteren, zwischen Menschen mit einem höheren und niedrigeren Einkommen, zwischen denjenigen, die Sozialversicherungsbeiträge zahlen und denjenigen, die anderen Systemen zugeordnet seien. Die Komplexität des Sozialrechts könne zudem zur Überforderung der Bürgerinnen und Bürger führen. „Über Bürokratieabbau müssen wir auch im Sozialrecht reden, es geht um die Vereinfachung eines aus Sicht der Betroffenen immer komplizierter gewordenen Systems“, so die Präsidentin.
Zugleich wies sie auf die sinkende Zahl der Fachanwältinnen und Fachanwälte für Sozialrecht hin, für die sich sozialrechtliche Mandate angesichts der geringen Vergütung wirtschaftlich oft nicht mehr lohnten. „Ein starker sozialer Rechtsstaat braucht eine auch zahlenmäßig starke Anwaltschaft, die die sozialen Rechte der Bürgerinnen und Bürger verteidigt. Und zwar nicht aus Idealismus, sondern auch, um davon leben zu können.“ Zwar bestehe mit dem gewerkschaftlichen und dem Rechtsschutz durch die Sozialrechtsverbände in der Sozialgerichtsbarkeit noch eine starke zweite Säule der Prozessvertretung. Dies genüge aber nicht, dauerhaft den Mangel in der Anwaltschaft auszugleichen.