Alle Prüfer für Qualitätskontrolle, die vor dem 17.6.2016 registriert wurden, müssen bis zum 17.6.2025 die Teilnahme an insgesamt 24 Unterrichtseinheiten spezielle Fortbildung für Prüfer für Qualitätskontrolle und die Tätigkeit im Bereich der gesetzlichen Abschlussprüfung für den Zeitraum 17.6.2022 bis 16.6.2025 nachweisen. Zur Aufrechterhaltung ihrer Registrierung als Prüfer für Qualitätskontrolle (PfQK) müssen Sie spätestens alle drei Jahre Ihre Fortbildungs- und Tätigkeitsnachweise erbringen. Die Nachweisfrist und der Nachweiszeitraum hängen vom Zeitpunkt Ihrer Registrierung als PfQK bei der Wirtschaftsprüferkammer (WPK) ab:
– Wurden Sie vor dem 17.6.2016 registriert,
müssen Sie, entsprechend dem Dreijahresturnus, die Nachweise für die Zeit vom 17.6.2022–16.6.2025 erbringen. Diese müssen der WPK bis einschließlich 16.6.2025 vorliegen.
– Wurden Sie nach dem 16.6.2016 registriert,
müssen Sie spätestens alle drei Jahre nach Ihrer Registrierung die Nachweise über diesen Zeitraum führen. Anerkannte spezielle PfQK-Fortbildung
– 24 Unterrichtseinheiten in den letzten drei Jahren
Nachweis: Teilnahmebescheinigungen, wenn nicht durch den Fortbildungsveranstalter durch Sammelbescheinigungen übermittelt.
Tätigkeit im Bereich gesetzlicher Abschlussprüfungen als
– Auftragsverantwortlicher Wirtschaftsprüfer,
– Teamleiter oder Teammitglied,
– Konsultierter im Zusammenhang mit gesetzlichen Abschlussprüfungen,
– Berichtskritiker,
– Auftragsbegleitender Qualitätssicherer,
– Auftragsnachschauer.
Nachweis: Nutzen Sie bitte das unter www.wpk.de abrufbare Formular „Nachweis der Tätigkeit eines Prüfers für Qualitätskontrolle im Bereich der Abschlussprüfung nach
§ 5 Abs. 2 S. 2 SaQK (RTF)“. Wird die Tätigkeit im Bereich der gesetzlichen Abschlussprüfung in einem Anstellungsverhältnis nachgewiesen, soll der Nachweis vom Dienstherrn bestätigt werden. Bitte übermitteln Sie Ihre Nachweise per E-Mail an qualitaetskontrolle@wpk.de oder per Post an die WPK, Abteilung Qualitätskontrolle, Rauchstraße 26, 10787 Berlin. Jeder PfQK kann unter www.wpk.de im Mitgliederbereich „Meine WPK“ (dort: Meine Daten A Qualitätskontrolle/Fortbildungsnachweise) die der WPK für den aktuellen Nachweiszeitraum vorliegenden Fortbildungsnachweise nachvollziehen.
(Neu auf WPK.de vom 20.1.2025)