„Sozialplanpflichtige Betriebsveränderungen spielen heutzutage eine große Rolle, leider derzeit immer öfter auch Personalabbau- und Personalanpassungsmaßnahmen. Es gibt Ermessungsspielräume der Einigungsstelle. Unter- und Obergrenzen können in der Praxis nicht schematisch festgelegt werden und das Kriterium der wirtschaftlichen Vertretbarkeit ist so schwammig wie alles andere.“
BB im Gespräch mit Dr. Guido Zeppenfeld LLM, Partner bei Mayer Brown LLP