Die EU-Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung (Corporate Sustainability Reporting Directive, CSRD) verpflichtet Unternehmen von öffentlichem Interesse mit mehr als 500 Mitarbeitenden seit dem 1. Januar 2024 über ihre Nachhaltigkeitsaktivitäten zu berichten. In den kommenden Jahren wird der CSRD-Geltungsbereich sukzessive auf rund 50.000 Unternehmen in Europa erweitert. Auch deshalb hat die Wirtschaftsprüfungs- und Beratungsgesellschaft PwC im März 2024 insgesamt 547 Unternehmen aus 38 Ländern zu ihren Vorbereitungen auf die CSRD-Berichtspflicht befragt – darunter 65 Unternehmen aus Deutschland.