„Ohne Wenn und Aber: Wir müssen Steuerkriminelle mit allen Mitteln des Rechtsstaats verfolgen. Und dazu gehört auch die Überwachung ihrer Kommunikation. Mit dieser klaren Forderung und eigenen Vorschlägen setzt sich Hessen bereits seit dem Jahr 2017 im Kampf gegen Steuerkriminalität für den Einsatz von Telekommunikationsüberwachung ein. Nun beschäftigte sich der Finanzausschuss erneut mit dieser Forderung und sprach sich einstimmig auch dafür aus. Das begrüße ich ausdrücklich“, erklärte Hessens Finanzminister Michael Boddenberg.
Derzeit ist eine Telekommunikationsüberwachung nur in Fällen der bandenmäßig durchgeführten Umsatz- oder Verbrauchsteuerhinterziehung zulässig. Nach Auffassung Hessens und der Mehrheit der Länderfinanzministerinnen und -minister sollte dies künftig auch in anderen Fällen der besonders schweren Steuerhinterziehung möglich sein. „Die organisierte, als besonders schwer einzustufende Steuerhinterziehung ist längst nicht mehr etwa nur auf Umsatzsteuerkarusselle und organisierte Verbrauchssteuerverkürzungen beschränkt. Cum-Ex-Geschäfte und ähnliche Fallgestaltungen werden systematisch geplant und durchgeführt. Die hochprofessionelle Zusammenarbeit der Tätergruppen erschwert die Aufklärung der Taten. Diese Formen der organisierten Steuerhinterziehung führen nicht nur zu massiven Steuerausfällen, sondern auch zu Wettbewerbsverzerrungen für steuerehrliche Unternehmen“, erklärte Hessens Finanzminister.
Auf Initiative Hessens hatte der Bundesrat parteiübergreifend in seinen Beratungen zum Panama Papers-Gesetz 2017 die Möglichkeiten der Telekommunikationsüberwachung für die Steuerfahndung gefordert. Der Deutsche Bundestag hatte sich dem aber leider nicht angeschlossen. Im vergangenen Jahr nahm Hessen den Gesetzentwurf der Bundesregierung gegen illegale Beschäftigung und Sozialleistungsmissbrauch zum Anlass, diese Möglichkeiten erneut auch für die Steuerfahndung zu fordern. Das Plenum des Bundesrates lehnte dies letztendlich aber ab. Die Finanzministerinnen und Finanzminister der Länder empfehlen mit ihrem aktuellen Beschluss dem Bundesrat, einen entsprechenden Gesetzesentwurf im Deutschen Bundestag einzubringen. Das Plenum des Bundesrates wird voraussichtlich in seiner nächsten Sitzung über diese Empfehlung abstimmen.
(PM FinMin Hessen vom 15.11.2020)