Der BFH hat mit Urteil vom 23.7.2020 – V R 26/19 entschieden:
§ 55 Abs. 4 InsO ist nur auf Masseverbindlichkeiten, nicht aber auch auf Vergütungsansprüche zugunsten der Masse anzuwenden.
(Amtlicher Leitsatz) Volltext BB-Online BBL2020-2517-3
Stempel, Konkurs PUBLICATIONxINxGERxSUIxAUTxHUNxONLY 1065507034 Stamp Bankruptcy PUBLICATIONxINxGERxSUIxAUTxHUNxONLY 1065507034
Der BFH hat mit Urteil vom 23.7.2020 – V R 26/19 entschieden:
§ 55 Abs. 4 InsO ist nur auf Masseverbindlichkeiten, nicht aber auch auf Vergütungsansprüche zugunsten der Masse anzuwenden.
(Amtlicher Leitsatz) Volltext BB-Online BBL2020-2517-3