Das BAG hat mit Beschluss vom 28.7.2020 – 1 ABR 4/19 – wie folgt entschieden:
Die Betriebsparteien können die normative Geltung einer von ihnen geschlossenen Betriebsvereinbarung nicht an ein Zustimmungsquorum der Normunterworfenen binden.
Das BAG hat mit Beschluss vom 28.7.2020 – 1 ABR 4/19 – wie folgt entschieden:
Die Betriebsparteien können die normative Geltung einer von ihnen geschlossenen Betriebsvereinbarung nicht an ein Zustimmungsquorum der Normunterworfenen binden.