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BFH: Überraschungsentscheidung

BFH, Beschluss vom 12.1.2023 – IX B 29/22

NV: Eine Überraschungsentscheidung kann vorliegen, wenn das FG die Klageabweisung auf einen Gesichtspunkt stützt, den weder die Beteiligten noch das Gericht zuvor in das Verfahren eingeführt haben und wenn dies zudem auf rechtlich fehlerhafter und tatsächlich zweifelhafter Grundlage geschieht.

(Tenor)

Volltext BB-Online BBL2022-213-7