Verordnung der Bundesregierung zur Regelung von Erleichterungen und Ausnahmen von Schutzmaßnahmen zur Verhinderung der Verbreitung von COVID-19(COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung – SchAusnahmV)

Zur Verhinderung der Verbreitung der Coronavirus-Krankheit-2019 (COVID-19) haben der Bund und die Länder umfangreiche Schutzmaßnahmen ergriffen. Neben zahlreichen weiteren Maßnahmen gehören dazu insbesondere Beschränkungen privater Zusammenkünfte (Kontaktbeschränkungen) und Beschränkungen des Aufenthalts außerhalb der eigenen Wohnung oder Unterkunft (Ausgangsbeschränkungen).