Auch Erbfälle ab dem 01.07.2016 unterliegen der Erbschaftsteuer – dies hat der Bundesfinanzhof (BFH) mit Urteil vom 06.05.2021 – II R 1/19 bestätigt. Seine Entscheidung war von der Praxis mit Spannung erwartet worden, da insbesondere in Frage gestellt wurde, ob der Gesetzgeber im November 2016 erbschaftsteuerrechtlichen Regelungen rückwirkend ab dem 01.07.2016 in Kraft setzen konnte.
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