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BaFin: Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung – vollständige Umsetzung der überarbeiteten EBA-Leitlinien

Die BaFin setzt die überarbeiteten Leitlinien der Europäischen Bankenaufsichtsbehörde (EBA) zu den Risikofaktoren für Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung (GW/TF, Risk Factors Guidelines) vollständig um. Die Leitlinien richten sich an die Finanzindustrie und die Aufsichtsbehörden.

Die BaFin äußerte sich im Rahmen des üblichen Comply-or-Explain-Verfahrens. In ihren Auslegungs- und Anwendungshinweisen (Allgemeiner Teil) übernimmt sie die überarbeitete Version der Leitlinien. Zudem weist sie Verpflichtete explizit darauf hin, dass sie die Vorgaben zur Risikoanalyse vollständig einhalten müssen (Kapitel 2.3.).

In den überarbeiteten Leitlinien erläutert die EBA Risikofaktoren, die Unternehmen bei der Bewertung für Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung berücksichtigen sollten. Außerdem legt sie dar, wie umfänglich Unternehmen ihre Sorgfaltspflichten gegenüber Kundinnen und Kunden anpassen sollten, damit sie dem festgestellten GW/TF-Risiko entsprechen.

Die erstmals 2017 veröffentlichten Leitlinien der EBA mussten aus mehreren Gründen überarbeitet werden. So waren einige Gruppen von Verpflichteten zuvor nicht ausreichend berücksichtigt. Die im März 2021 erstmalig publizierte überarbeitete Fassung enthält neue Kapitel und Ausführungen, unter anderem zu Crowdfunding-Plattformen, zur Unternehmensfinanzierung sowie zu Anbietern von Zahlungsauslöse- und Kontoinformationsdiensten.

(Meldung BaFin vom 10.11.2019)