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SMF Sachsen: Ertragsteuerbefreiung von Solaranlagen

Im Finanzausschuss des Bundesrates hat sich Sachsens Finanzminister Hartmut Vorjohann dafür eingesetzt, Stromerzeugung aus Solaranlagen mit einer möglichen Gesamtleistung von bis zu 30 Kilowatt und aus Blockheizkraftwerken mit einer installierten elektrischen Leistung von bis zu 7,5 Kilowatt von der Ertragsteuer zu befreien. Über den Bundesrat sollen die Bundesregierung und der neue Bundestag aufgefordert werden, eine entsprechende gesetzliche Regelung bereits für den Veranlagungszeitraum 2021 zu schaffen.

„Mit diesem Schritt können wir einen schnellen, einfachen und wirkungsvollen Beitrag zum Klimaschutz und zur Steuervereinfachung leisten“, so der Finanzminister. Gerade bürokratische Hürden und komplizierte steuerliche Regelungen hielten oft davon ab, auf dem eigenen Gebäude eine Photovoltaikanlage zu montieren.

Bereits im Juni dieses Jahres hatten sich Bund und Länder darauf verständigt, dass Einkünfte aus dem Betrieb kleiner Photovoltaikanlagen mit einer installierten Leistung von bis zu 10 Kilowatt in der Einkommensteuererklärung nicht mehr angegeben werden müssen.

(Quelle: PM SMF Sachsen vom 2.11.2021)