Das BMJV teilt mit: „Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) hat einen Diskussionsentwurf für ein Gesetz zur Neuregelung des Schriftformerfordernisses im Gewerbemietrecht vorgelegt. Es besteht die Möglichkeit, bis zum 21. Januar 2022 zu diesem Diskussionsentwurf Stellung zu nehmen.“