Unzulässiger Eilantrag auf Anerkennung als Journalist (Nr. 54/2021)

Aus der Pressemitteilung: „Ein Rechtsanwalt ist mit seinem Begehren, von der Berliner Polizei „als Journalist“ anerkannt zu werden, in einem Eilverfahren vor dem Berliner Verwaltungsgericht gescheitert.

Der Antragsteller, ein Rechtsanwalt, hatte 2021 an verschiedenen Demonstrationen teilgenommen. Seinem Vortrag nach hatte die Berliner Polizei ihn anders als ausgewiesene Vertreter der Presse daran gehindert, polizeiliche Absperrungen zu passieren. Er wollte nunmehr im Wege einstweiliger Anordnung gerichtlich feststellen lassen, dass er

  1. „als Journalist und Pressevertreter in Berlin berichtet“ habe und „seine Berichterstattung in und aus Berlin als Presse und Berichterstattung im Sinne des Art. 5 Abs. 1 S. 2 GG“ durch die Berliner Polizei anzuerkennen sei,
  2. ferner „grundsätzlich journalistischen Tätigkeiten“ nachgehe und „die Feststellung der Polizei Berlin, er sei kein Journalist“, rechtswidrig gewesen sei und schließlich
  3. „als Journalist anzuerkennen“ sei.

Die 27. Kammer hat diese Anträge zurückgewiesen. Sie seien sämtlich unzulässig.“

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