Gesetz über begleitende Maßnahmen zur Umsetzung des Konjunktur und Krisenbewältigungspakets – Bundesfinanzministerium – Service

Das Bundeskabinett hat am 16. Juni 2020 eine Formulierungshilfe für einen aus der Mitte des Bundestages einzubringenden Entwurf eines Gesetzes über begleitende Maßnahmen zur Umsetzung des Konjunktur- und Krisenbewältigungspakets beschlossen. Der Gesetzentwurf enthält einzelne den Nachtragshaushalt begleitende gesetzliche Maßnahmen zur Umsetzung des Konjunktur- und Krisenbewältigungspakets der Koalition,die kurzfristig in zeitlichem Gleichlauf mit dem Nachtragshaushalt umsetzbar sind.

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