Das Bundeskabinett hat am 16. Juni 2020 eine Formulierungshilfe für einen aus der Mitte des Bundestages einzubringenden Entwurf eines Gesetzes über begleitende Maßnahmen zur Umsetzung des Konjunktur- und Krisenbewältigungspakets beschlossen. Der Gesetzentwurf enthält einzelne den Nachtragshaushalt begleitende gesetzliche Maßnahmen zur Umsetzung des Konjunktur- und Krisenbewältigungspakets der Koalition,die kurzfristig in zeitlichem Gleichlauf mit dem Nachtragshaushalt umsetzbar sind.