Mit dem Entwurf eines Gesetzes zur Isolierung der aus der COVID-19-Pandemie folgenden Belastungen in den kommunalen Haushalten soll die kommunale Handlungsfähigkeit gesichert werden. Den Kommunen in Nordrhein-Westfalen wird ermöglicht, Finanzschäden zu aktivieren und über bis zu 50 Jahren abzuschreiben.
Zum Beitrag «Bilanzierungshilfe für Corona-bezogene Belastungen in kommunalen Abschlüssen»