Verhandlungstermin am 2. September 2021, 9.00 Uhr, Saal E 101, in Sachen VII ZR 192/20 („Dieselverfahren“: Verwendung von EA189-Motoren durch die Audi AG, Bemessung des Nutzungsvorteils beim Leasing)

Der BGH verhandelt in der nächsten Woche einen weiteren Diesel-Fall: „Der unter anderem für Schadensersatzansprüche aus unerlaubten Handlungen, die den Vorwurf einer unzulässigen Abschalteinrichtung bei einem Kraftfahrzeug mit Dieselmotor zum Gegenstand haben, zuständige VII. Zivilsenat hat über Schadensersatzansprüche wegen des Leasings und anschließenden Kaufs eines von der beklagten Audi AG hergestellten Kraftfahrzeugs zu entscheiden, in dem ein vom sogenannten „Abgasskandal“ betroffener Dieselmotor der Baureihe EA189 verbaut ist.“