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OLG Naumburg: Gewerbemietvertrag – jahrelange Praxis der Parteien hat generell keinen Anspruch des Mieters auf bestimmte Form der Gebrauchsgewährung zur Folge

Das OLG Naumburg hat mit Urteil vom 13.4.2021 – 1 U 252/20 – entschieden: Die jahrelange Praxis der Gewerbemietparteien führt ohne ausdrückliche vertragliche Vereinbarung nicht zu einem Anspruch des Mieters auf eine bestimmte Form der Gebrauchsgewährung.