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DIHK: Neues Industrie- und Handelskammergesetz tritt in Kraft

Am 11.8.2021 ist das Zweite Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur vorläufigen Regelung des Rechts der Industrie- und Handelskammern (IHKG) im Bundesgesetzblatt verkündet worden und tritt demnach am 12.8.2021 in Kraft. Mit den Änderungen werden die Kompetenzen der Industrie- und Handelskammern und der Dachorganisation an vielen Stellen konkretisiert. Damit können IHKs und der DIHK sich nach einer Periode erheblicher Unsicherheit wieder in einem verlässlichen rechtlichen Rahmen im Interesse der Mitglieder zu wirtschaftspolitischen Themen gegenüber Politik und Öffentlichkeit einbringen. Der Bundesgesetzgeber hat zum richtigen Zeitpunkt gehandelt, denn die Herausforderungen für die Unternehmen sind enorm, angesichts von Corona-Pandemie, Klimaanpassungsfragen und wachsenden Handelsbarrieren. Wirtschaft braucht und hat nun wieder eine starke Stimme, die sich mit konkreten Lösungsvorschlägen in die Diskussion einbringt.

Der DIHK e. V. wird durch das Gesetz zum 1.1.2023 in eine bundesunmittelbare Körperschaft des öffentlichen Rechts umgewandelt, in der alle deutschen Industrie- und Handelskammern Mitglied sind: die Deutsche Industrie- und Handelskammer (DIHK). Auf diese Weise wird verlässlich gewährleistet, dass alle IHK-Mitgliedsunternehmen auch auf Bundesebene und in Europa in die politische Interessenvertretung einbezogen sind. Bis zur Umwandlung nimmt der DIHK e. V. die gesetzlichen Aufgaben wahr.

Zu den Aufgaben des DIHK e.V. gehört wie bisher die Wahrnehmung des Gesamtinteresses der IHK-Mitgliedsunternehmen auf nationaler, europäischer und internationaler Ebene, die Förderung der gewerblichen Wirtschaft und die Wahrung der Prinzipien der ehrbaren Kaufleute. Der DIHK e.V. und später die DIHK unterstützen und fördern darüber hinaus die Zusammenarbeit und den regelmäßigen Erfahrungsaustausch der Industrie- und Handelskammern zur Wahrnehmung ihrer Aufgaben.

Die Wahrnehmung des Gesamtinteresses als wichtigste Aufgabe kann im Sinne der Gesamtverantwortung der Wirtschaft auch Ziele einer nachhaltigen Entwicklung umfassen. Denn die Wirtschaft ist vielfältig mit Politik und Gesellschaft verknüpft, was die Gesetzesnovelle klarstellt. Zudem koordiniert und fördert der DIHK e.V. und künftig die DIHK das Netzwerk der Auslandshandelskammern, Delegiertenbüros und Repräsentanzen der deutschen Wirtschaft. Diese Aufgabe hat nun Gesetzesrang erlangt.

Das neue IHKG räumt nicht zuletzt den Industrie- und Handelskammern und ihren Mitgliedsunternehmen einen gesetzlichen Anspruch auf Unterlassung ein; durch die Rechtsprechung verankerte Pflichten zur demokratischen Teilhabe aller Mitglieder werden klarstellend in das Gesetz aufgenommen.

Der gesetzlich konkretisierte Kompetenzbereich gilt ab Inkrafttreten des IHKG sowohl für IHKs als auch den DIHK. Der neue Gesetzestext ist in Kürze unter IHKG – nichtamtliches Inhaltsverzeichnis (gesetze-im-internet.de) abrufbar.

(PM DIHK vom 11.8.2021)