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Erfolglose Verfassungsbeschwerden gegen einzelne Vorschriften des Kulturgutschutzgesetzes


Das BVerfG hat „mehrere Verfassungsbeschwerden nicht zur Entscheidung angenommen, die sich gegen einzelne Vorschriften des Gesetzes zum Schutz von Kulturgut (Kulturgutschutzgesetz – KGSG) richteten. Die Verfassungsbeschwerden sind unzulässig, weil sie insbesondere nicht die Subsidiaritätsanforderungen erfüllen.

Sachverhalt:

Mit dem am 6. August 2016 in Kraft getretenen Kulturgutschutzgesetz wurde eine umfassende Neuregelung des Rechts des Kulturgutschutzes angestrebt. Es enthält Regelungen über die Ein- und Ausfuhr von Kulturgütern, die Rückgabe von unrechtmäßig verbrachten Kulturgütern sowie über das Inverkehrbringen von Kulturgütern und die dabei vom Handel zu beachtenden Sorgfaltspflichten.“

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