BGH-Urteil: Kein Schadensersatz wegen Daimlers Thermofenster


Die FAZ meldet: Mercedes-Fahrer, deren Diesel ein sogenanntes „Thermofenster“ nutzt, haben keinen Anspruch auf Schadensersatz. Der Bundesgerichtshof hat an diesem Dienstag entschieden, dass diese Einrichtung der Motorsteuerung nicht sittenwidrig sein und damit keine Ansprüche auf Schadensersatz entstehen.