Beck berichtet aus dem BAG: „Das Bundesarbeitsgericht hat Vorgaben dafür gemacht, wann ein Gewerkschaftssekretär die Ausstellung einer Tätigkeitsbeschreibung als Syndikusanwalt von seinem Arbeitgeber (hier: Verdi) verlangen kann. Es rügte die Begründung des LAG, das nun noch einmal entscheiden muss, weil es den arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz zu eng gefasst hatte und seine Begründung auf nicht ausreichende Tatsachen gestellt hatte.“
BAG zur Gleichbehandlung bei Ausstellung einer Tätigkeitsbeschreibung als Syndikus
Beck berichtet aus dem BAG: „Das Bundesarbeitsgericht hat Vorgaben dafür gemacht, wann ein Gewerkschaftssekretär die Ausstellung einer Tätigkeitsbeschreibung als Syndikusanwalt von seinem Arbeitgeber (hier: Verdi) verlangen kann. Es rügte die Begründung des LAG, das nun noch einmal entscheiden muss, weil es den arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz zu eng gefasst hatte und seine Begründung auf nicht ausreichende Tatsachen gestellt hatte.“