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BdSt: Rechtsstreit um Rentenbesteuerung geht nach Karlsruhe

Langt der Fiskus bei Rentnern zweimal zu? Diese Frage hatte der Bundesfinanzhof im Mai 2021 in zwei Fällen beurteilt. Gegen die Gerichtsentscheidung haben beide Kläger jetzt Verfassungsbeschwerde in Karlsruhe eingelegt. „Eines der beiden Beschwerdeverfahren unterstützen wir als Musterklage“, unterstreicht BdSt-Präsident Reiner Holznagel.

Darum geht es im Detail

Zunehmend mehr Senioren zahlen Einkommensteuer auf ihre Rente. Viele treibt die Frage um, ob hier doppelt abkassiert wird? Eine Doppelbesteuerung – in der Fachsprache ist das die Zweifachbesteuerung – liegt vor, wenn die aus bereits versteuerten Einkommen gezahlten Versicherungsbeiträge höher waren als der steuerfreie Teil der Rentenzahlungen. Dazu hatte der Bundesfinanzhof im Mai erstmals eine konkrete Rechenformel vorgelegt und klargestellt: Die Doppelbesteuerung gibt es vor allem bei künftigen Rentnerjahrgängen. Deshalb muss die Politik jetzt nachbessern.

Die beiden Ehepaare, die beim Bundesfinanzhof die neue Rechenformel zur Doppelbesteuerung von Renten erstritten haben, profitieren von den Urteilen selbst nicht, weil das Gericht bei ihnen unterm Strich keine Zweifachbelastung sah. Gegen diese Entscheidung haben beide Paare nun beim Bundesverfassungsgericht Verfassungsbeschwerde eingelegt (2 BvR 1143/21 und 2 BvR 1140/21). Unter anderem kritisieren die Musterkläger, dass bei der Berechnung für die Ehemänner auch eine potenzielle Witwenrente eingerechnet wird. Daher kommt es bei verheirateten Senioren seltener zu einer Doppelbesteuerung. Dies benachteilige sie gegenüber unverheirateten Personen. Die Verfassungsbeschwerden wurden in diesem Juni eingelegt. Zunächst muss das Bundesverfassungsgericht prüfen, ob es die Beschwerden annimmt. Wann dies erfolgt, ist offen.

Der Bund der Steuerzahler bietet Senioren, die von der Doppelbesteuerung betroffen sind bzw. eine solche vermuten, erste Handlungstipps und einen Mustereinspruch an. Zudem haben wir das Bundesfinanzministerium gebeten, einen Vorläufigkeitsvermerk zu erteilen. Kommt das Ministerium dieser Bitte nach, müssten Senioren keinen Einspruch mehr einlegen. Ihr Steuerbescheid bliebe bis zu einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts von Amts wegen offen. Dies würde unnötige Einspruchsverfahren vermeiden.

(Quelle: PM BdSt vom 14.7.2021)