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Kein lohnsteuerbarer Vorteil bei Überlassung eines Feuerwehreinsatzfahrzeugs


Die Überlassung eines Einsatzfahrzeugs an den Leiter der Freiwilligen Feuerwehr während seiner –wenn auch „ständigen“– Bereitschaftszeiten führt nicht zu Arbeitslohn“, hat der BFH entschieden.