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Europäische Kommission: Übernahme von vier IASB-Verlautbarungen

-tb- Die Europäische Kommission hat vier Verlautbarungen des International Accounting Standards Boards (IASB) aus dem Mai 2020 für die Anwendung in Europa übernommen. Im Einzelnen sind dies „Sachanlagen — Einnahmen vor der beabsichtigten Nutzung (Änderungen an IAS 16)“, „Belastende Verträge — Kosten für die Erfüllung eines Vertrages (Änderungen an IAS 37)“, „Verweis auf das Rahmenkonzept (Änderungen an IFRS 3)“ und „Jährliche Verbesserungen an den IFRS 2018–2020“. Erstmalig effektiv werden die Änderungen für Geschäftsjahre, die ab dem 1.1.2022 beginnen. Die Verordnung der Kommission zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1126/2008 betreffend die Übernahme bestimmter internationaler Rechnungslegungsstandards gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1606/2002 des Europäischen Parlaments und des Rates ist unter https://eur-lex.europa.eu/legal-content/EN/TXT/PDF/?uri=CELEX:32021R1080&from=EN abrufbar.