Das OLG Düsseldorf hat mit Beschluss vom 30.4.2021 – I-3 Wx 46/21 – entschieden:
Die Befreiung des Geschäftsführers einer im vereinfachten Verfahren gemäß § 2 Abs. 1a GmbHG unter Verwendung des gesetzlichen Musterprotokolls als Einpersonengesellschaft gegründeten UG (haftungsbeschränkt) von den Beschränkungen des § 181 BGB kann nicht im Handelsregister eingetragen werden, wenn der als Anlage zur Anmeldung vorgelegte neu gefasste Gesellschaftsvertrag ersichtlich eine dahin gehende Regelung nicht enthält.
(Amtlicher Leitsatz)
Volltext:BB-ONLINE BBL2021-1602-1