Das Bundesfinanzministerium teilt mit: „Das Abzugsteuerentlastungsmodernisierungsgesetz (AbzStEntModG) ist ein weiterer Schritt zur Verbesserung insbesondere des Kapitalertragsteuer-Entlastungsverfahrens und der Verhinderung damit zusammenhängenden Missbrauchs und Steuerhinterziehung.“
![IMAGO / Shotshop](https://betriebs-berater.com/wp-content/uploads/2021/04/imago0101184406h-820x410.jpg)
© IMAGO / Shotshop
Abzugsteuerentlastungsmodernisierungsgesetz (AbzStEntModG)
Das Bundesfinanzministerium teilt mit: „Das Abzugsteuerentlastungsmodernisierungsgesetz (AbzStEntModG) ist ein weiterer Schritt zur Verbesserung insbesondere des Kapitalertragsteuer-Entlastungsverfahrens und der Verhinderung damit zusammenhängenden Missbrauchs und Steuerhinterziehung.“