BAnz: Bekanntmachung von DRÄS 11

Im Bundesanzeiger Amtlicher Teil (BAnz) vom 2. 6. 2021 ist der Deutsche Rechnungslegungs Änderungsstandards Nr. 11 (DRÄS 11) durch das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz gemäß § 342 Abs. 2 HGB bekannt gemacht worden.

Mit DRÄS 11 wird DRS 18 „Latente Steuern“ geändert. Seit seiner Verabschiedung im Jahr 2010 wurde DRS 18 keiner inhaltlichen Überprüfung unterzogen. Aus diesem Grund sowie vor dem Hintergrund der aufgetretenen Anwendungsfragen zur Bilanzierung latenter Steuern sowohl handelsrechtlich als auch international beschloss der HGB-FA, die Regelungen des Standards zu überprüfen.

Mit dem DRÄS 11 wird somit das Ziel verfolgt, Anwenderfragen zu adressieren und Unklarheiten im Standard zu bereinigen. Zudem werden einige redaktionelle Änderungen am Standard vorgenommen.

Der Änderungsstandard ist erstmals zu beachten für das nach dem 31.12. 2021 beginnende Geschäftsjahr. Eine frühere Anwendung ist zulässig.

Darüber hinaus werden mit DRÄS 11 einige wenige redaktionelle Anpassungen an DRS 23 K“apitalkonsolidierung (Einbeziehung von Tochterunternehmen in den Konzernabschluss)“ und DRS 26 „Assoziierte Unternehmen“ vorgenommen.

(www.drsc.de)