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BT: 90 Mio. Euro Einnahmen durch Abschaffung der Freigrenze für Kleinsendungen bei der Einfuhrumsatzsteuer

Die Bundesregierung rechnet mit jährlichen Mehreinnahmen in Höhe von 90 Mio. Euro durch die Abschaffung der sogenannten 22-Euro-Freigrenze für Waren aus Ländern außerhalb der Europäischen Union. Demgegenüber erwartet sie durch die Abschaffung keinen unmittelbaren Mehraufwand für die Steuerverwaltung. Das geht aus der Antwort der Bundesregierung (19/29598) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (19/29033) hervor.

Mit dem Jahressteuergesetz 2020 wurde die 22-Euro-Freigrenze für Kleinsendungen bei der Einfuhrumsatzsteuer zum 1.7.2021 gestrichen, um Wettbewerbsnachteile heimischer Händler zu verhindern. Nach Ansicht der Fragesteller in der Vorbemerkung sei ein erhöhtes Arbeitsaufkommen in den zuständigen Finanzämtern zu erwarten, da mit mehr Fallzahlen zu rechnen sei.

(Quelle: hib 702/2021 vom 26.5.2021)