Europäische Staatsanwaltschaft: Neues Kapitel im Kampf gegen Finanzbetrug und Korruption in der EU beginnt


Das BMJV teilt mit, dass ab dem 1. Juni 2021 die Europäische Staatsanwaltschaft erstmals mit der Aufnahme eigener Ermittlungsverfahren beginnt: „Die neue EU-Strafverfolgungsbehörde ist die weltweit erste supranationale Staatsanwaltschaft, die unmittelbar grenzüberschreitend ermitteln kann. Sie ist unabhängig und wird Straftaten zum Nachteil der finanziellen Interessen der Europäischen Union wie beispielsweise bestimmte Formen des Subventionsbetrugs, der Korruption und des grenzüberschreitenden Mehrwertsteuerbetrugs verfolgen und vor Gericht bringen. 22 EU-Staaten beteiligen sich bislang.“