Deutscher Bundestag – Transparenzregister zur Be­kämpfung von Finanzkriminalität


Der Gesetzentwurf sieht vor, das bisherige deutsche System des Auffangregisters auf ein Transparenz-Vollregister umzustellen. Alle Gesellschaften sind danach verpflichtet, ihren wirtschaftlich Berechtigten nicht nur zu ermitteln, sondern dem Transparenzregister zur Eintragung mitzuteilen. Das Register enthält damit umfassendere Datensätze zu den wirtschaftlich Berechtigten in einem strukturierten einheitlichen Format. Zudem soll mit dem Gesetz die EU-Finanzinformationsrichtlinie umgesetzt werden. Deren Ziel ist es, zur Verhinderung und Verfolgung schwerer Straftaten die Nutzung von Bankkonten- und Finanzinformationen zu erleichtern. Dazu wird für den Kontenregisterzugang und für den Austausch von Kontendaten mit Europol das Bundeskriminalamt und das Bundesamt für Justiz benannt.